Unsere kostenfreie
Zentralrufnummer:


Tel. 0800/800 9777


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Taxitarifordnung
Die obige Grundaussage trifft im Personentransportgewerbe nur bedingt zu. Unsere Kilometerpreise sind vielmehr durch eine „Taxitarifordnung“ des Landkreises Bautzen vorgegeben. Denn das Taxi unterliegt als Teil der „öffentlichen Daseinsvorsorge“ der staatlichen Kontrolle. Die Fahrpreisanzeiger („Taxameter“) sind deswegen der jährlichen Eichung unterworfen und erlauben keine eigene Preisgestaltung.




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Preisinfo
Der Markt bestimmt den Preis


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Auf einen Blick:
Taxiverkehr
Patientenfahrten
Rollstuhlfahrten
Behindertenfahrdienst
Express-Kurierdienst
Kleinbusse bis 8 Personen
Busse bis 19 Personen
Hochzeitslimousinen
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Verordnung einer Krankenbeförderung
Ausgenommen sind genehmigte Sondervereinbarungen, die vor allem im Rahmen der Krankenbeförderung bestehen. Hierbei ist der „Transportschein“ übliche Verordnungs-
variante für Kassenpatienten.


Vertragsbindung, Preisgestaltung der Krankenkassen und Abrechnung bei denselben ergeben ein kompliziertes System. Unterstützen Sie uns hierbei. Achten Sie bitte auf die Genehmigung der Transportverordnung durch Ihre Krankenkasse; bei ambulanten Behandlungen generell unter „Punkt C“ auf Ihrer Verordnung. Gern ist Ihnen unser Sekretariat mit weiteren, umfassenden Informationen behilflich.

Individuelle Angebote
Auch beim Ordern von Fahrzeugen außerhalb unserer Niederlassungen erstellen wir Ihnen gern einen individuellen Preisvorschlag, insbesondere für unsere 17- und 19-Sitzer-Busse. Denn die Taxitarifordnung gilt nur für Fahrten innerhalb der festgelegten Pflichtfahrbereiche, s. §1 Abs. 2 TaxitarifO.